Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 02/2024 

Allgemeine Geschäftsbedingungen im Rahmen von Verträgen, die über die Website https://www.jur-claims.de/ zwischen der JurClaims Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Rechtsanwalt Sascha Schiller, Konsul-Smidt-Straße 90, 28217 Bremen – im Folgenden „JurClaims“ – und dem Mandanten – im Folgenden „Mandant“ – geschlossen werden. 

1. Geltungsbereich, Leistungsumfang 

(1) Die Dienstleistungen der JurClaims richten sich ausschließlich an Unternehmer, wie in § 14 BGB definiert. Hierunter fallen natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.  

(2) JurClaims führt gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen das anwaltliche Forderungsmanagement bzw. -Inkasso für den Mandanten durch. Dies umfasst – je nach Beauftragung – das schuldnerschonende JurCollect, das außergerichtliche postalische Inkasso, die Durchführung von gerichtlichen Mahn- und ggf. streitigen Prozessverfahren als auch von Zwangsvollstreckungsverfahren.  

(3) Die Beauftragung von JurClaims setzt voraus, dass der Schuldner die Forderung gegenüber dem Mandanten vor Auftragsvergabe nicht bestritten hat, sich in Zahlungsverzug befindet und die entsprechende Gegenleistung, soweit erforderlich, vom Mandanten bereits erbracht wurde.  

(4) Sollte die Durchführung eines streitigen Prozessverfahrens durch den Mandanten gewünscht sein, so liegt es im Ermessen von JurClaims die Bearbeitung der Angelegenheit anzunehmen oder ggf. an eine seiner Partnerkanzleien zur Bearbeitung abzugeben. In diesem Fall leitet JurClaims die hierfür erforderlichen Unterlagen an die Partnerkanzlei weiter oder führt das Verfahren selbst als Prozessbevollmächtigte. Die Kosten für die Beauftragung sind direkt mit der Partnerkanzlei zu vereinbaren und werden vom Mandanten getragen.

(5) Der Einbeziehung von eigenen Vertragsbedingungen des Mandanten wird widersprochen, es sei denn es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. 

 

2. Vertragsschluss, Mitwirkungspflichten des Mandanten 

(1) Durch die Einreichung der Forderungsangelegenheit über das Einreicher-Formular auf der Website von JurClaims unterbreitet der Mandant ein Angebot zum Abschluss eines Anwaltsvertrages mit JurClaims. 

(2) Der Anwaltsvertrag zwischen dem Mandanten und JurClaims kommt erst zustande, wenn JurClaims den Auftrag per E-Mail ausdrücklich bestätigt und insofern angenommen hat. 

(3) Der Umfang der Beauftragung von JurClaims richtet sich ausschließlich nach denen im Rahmen der Beauftragung durch den Mandanten gemachten Angaben. Der Mandant ist verpflichtet, bei der Dateneingabe die dafür im Formular vorgesehenen Felder wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen. Eine spätere Korrektur oder Ergänzung der Angaben durch den Mandanten ist nicht möglich. Für jegliche Schäden, die aus Falschangaben resultieren, haftet der Mandant. 

(4) Der Mandant verpflichtet sich weiter, JurClaims über Zahlungseingänge auf dem eigenen Konto unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jegliche Schäden, die aus einer zu späten Mitteilung eines Zahlungseinganges resultieren, haftet der Mandant selbst. 

 

3. Inkassotätigkeit durch JurClaims 

(1) Nach der Bestätigung der Beauftragung durch JurClaims erfolgt die außergerichtliche Kontaktaufnahme mit dem Schuldner (JurCollect oder reguläres anwaltliches Inkasso), um von ihm die Zahlung zu fordern, es sei denn, der Mandant hat JurClaims ausdrücklich mit der unmittelbaren Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens beauftragt. 

(2) JurClaims behält sich das Recht vor, dem Schuldner im Rahmen des Inkassoprozesses Ratenzahlungsoptionen von bis zu zwölf Monatsraten anzubieten, sofern dies nach den Erfahrungssätzen von JurClaims und den Umständen des betreffenden Falles sachdienlich ist. 

(3) Der Mandant bevollmächtigt JurClaims im Falle der Nichtzahlung im außergerichtlichen Verfahren durch den Schuldner innerhalb der gesetzten Frist unverzüglich einen Mahnbescheid und nach Ablauf der Widerspruchsfrist einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen. Für die Gerichtskosten im Mahnverfahren kann JurClaims einen Vorschuss anfordern, dessen Zahlung Voraussetzung für die Einleitung des betreffenden Verfahrens ist. 

(4) Weiter beauftragt der Mandant JurClaims, nach Erlass eines vollstreckbaren Titels umgehend die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner einzuleiten. Für die dabei entstehenden Kosten, wie beispielsweise Gerichtsvollzieher- oder Vollstreckungskosten, kann JurClaims einen Vorschuss verlangen, der vor der Einleitung des Vollstreckungsverfahrens vom Mandanten zu zahlen ist. 

(5) Wird die Forderung vom Schuldner bestritten oder legt dieser Widerspruch gegen den Mahnbescheid bzw. Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, endet der Inkassoauftrag durch JurClaims vorläufig. In diesem Fall ist der Mandant verpflichtet, die mit dem Mandanten gesondert vereinbarte Negativpausschale an JurClaims zu zahlen. 

4. Kosten 

(1) Die Vergütung von JurClaims für die beauftragte Tätigkeit wird von dem Schuldner als Verzugsschaden eingefordert. Für den Fall der Nichtzahlung durch den Schuldner (Negativfall) berechnet JurClaims dem Mandanten jeweils die individuell vereinbarte Negativpausschale für seine Tätigkeit. 

(2) Der Mandant trägt sämtliche, im Zusammenhang mit der Forderungsbetreibung entstehenden Kosten. Er ist stets Kostenschuldner u.a. für jegliche Gerichts-, Gerichtsvollzieher-, Vollstreckungs- und Zustellkosten sowie für Kosten für notwendige Recherchen zur Bonität und Identität des Schuldners. Der Mandant hat für den zeitnahen Ausgleich dieser Kosten, insbesondere im Interesse eines zügigen Verfahrensfortgangs, selbst Sorge zu tragen. 

(3) Im Falle der Beauftragung von JurClaims oder dessen Partnerkanzlei mit der Prozessführung im streitigen Verfahren richtet sich die Vergütung nach dem Gegenstandswert und den entsprechenden Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). 

(4) Für den Fall, dass der Mandant JurClaims mit der Zwangsvollstreckung beauftragt, richtet sich die Vergütung ebenfalls nach dem Gegenstandswert und den entsprechenden Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), zzgl. einer mit dem Mandanten gesondert zu vereinbaren Erfolgspauschale für den Fall der erfolgreichen Forderungsbeitreibung.  

(5) Die Kosten für notwendige Recherchen zur Bonität (6,00 € netto) und der zustellungsfähigen Anschrift des Schuldners (20,00 € netto) werden dem Mandanten von JurClaims in Rechnung gestellt.  

5. Abtretung von Ansprüchen 

Die Kostenerstattungsansprüche und sonstigen Ansprüche des Mandanten gegenüber dem Gegner, der Justizkasse oder anderen erstattungspflichtigen Dritten werden in Höhe der Kostenansprüche der JurClaims an diese abgetreten, mit der Ermächtigung, diese Abtretung dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist die JurClaims befreit. 

6. Rechtsanwalts-Anderkonto, Abrechnung und Auszahlung 

(1) Zur Erleichterung der Kontrolle des Inkasso-Prozesses benennt JurClaims dem Schuldner als Zahlungskonto das insolvenzgeschützte Rechtsanwalts-Anderkonto der JurClaims. 

(2) Eingehende Zahlungen des Schuldners werden zeitnah nach Eingang vollständig an den Mandanten weitergeleitet.  

(3) Besteht ein offener Honorarsaldo bei einer Forderungsangelegenheit, behält sich JurClaims das Recht vor, diesen mit Guthaben des Mandanten aus einer anderen Forderungsangelegenheit in entsprechender Höhe zu verrechnen sowie einzubehalten.  

7. Kommunikation 

(1) Fernmündliche Auskünfte und Erklärungen der JurClaims sind nur bei schriftlicher Bestätigung rechtsverbindlich. 

 

(2) Der Mandant willigt ein, die Kommunikation mit JurClaims auch per E-Mail zu führen. In diesem Zusammenhang weist JurClaims darauf hin, dass E-Mails Viren enthalten können, dass andere Internet-Teilnehmer unschwer von dem Inhalt der E-Mails Kenntnis nehmen können und das nicht sichergestellt ist, dass E-Mails tatsächlich von dem angegebenen Absender stammen. 

 
(3) Der Mandant erklärt, dass er seine E-Mails regelmäßig zur Kenntnis nimmt und dass das von ihm angegebene E-Mail-Postfach nur von ihm bzw. von Personen seines Vertrauens ausgelesen wird. 

 (4) Eine vollständige Sicherheit der Vertraulichkeit der Kommunikation per E-Mail zwischen JurClaims und Mandant kann aufgrund der Gefahren durch Ausspähen von Daten durch Hacker, Geheimdienste und sonstige Dritte nicht gewährleistet werden. Eine Verschlüsselung der E-Mails zwischen JurClaims und Mandant kann gesondert vereinbart und installiert werden, soweit die technischen Voraussetzungen hierfür gegeben sind. 

 
(5) Der Mandant kann jederzeit einer weiteren E-Mail-Kommunikation widersprechen.  

 

(6)  Die vorstehenden Hinweise gelten sinngemäß auch für die Kommunikation per Telefon und Videotelefon (z.B. per skype). Ein Abhören Dritter von Telefon und Videotelefon kann seitens der JurClaims nicht ausgeschlossen werden. 

 

8. Kündigung und Folgen einer vorzeitigen Kündigung 

Der Mandant hat das Recht, den Auftrag jederzeit zu kündigen. In diesem Fall wird JurClaims den Forderungseinzug unverzüglich einstellen, das laufenden Verfahren zurückziehen und eine abschließende Abrechnung über die bis dahin entstandene Inkassovergütung, Auslagen und eingegangenen Zahlungen des Schuldners erstellen. 

9. Daten und Mandatsgeheimnis 

(1) Die Daten des Mandanten sowie diejenigen der vertretungsberechtigten Personen werden zur Mandatsbearbeitung elektronisch gespeichert (§ 33 BDSG). 

(2) Soweit der Mandant JurClaims mit der streitigen Prozessführung beauftragt hat, ist JurClaims berechtigt, zur Terminswahrnehmung bei Gericht einen Terminsvertreter (nur zugelassene Rechtsanwälte), zu beauftragen, der alle wesentlichen Unterlagen zu dem Fall erhält.  

(3) Weiter ist der Rechtsanwalt berechtigt, Schreiben und Schriftsätze durch andere zugelassene Rechtsanwälte anfertigen zu lassen. 

(4)  Der Mandant erklärt seine Einwilligung zur Weitergabe der im Zusammenhang mit der Mandatswahrnehmung erforderlichen Daten an Dritte (Berufsgeheimnisträger). 

(5) Darüber hinaus gilt das Mandatsgeheimnis in seinem üblichen, berufsrechtlichen sowie gesetzlichen Rahmen. 

10. Datenschutz 

(1) JurClaims verarbeitet im Rahmen der Auftragsdurchführung personenbezogene Daten stets in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). 

(2) Detaillierte Informationen zum Umgang mit den Daten des Mandanten und dessen Rechten finden sich in den Datenschutzrichtlinien von JurClaims. Diese sind auf der Website https://jur-claims.de/datenschutz/ abrufbar.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

(1) Alle Aufträge, die im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an JurClaims erteilt werden, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

(2) Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit Aufträgen ergeben, die im Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an JurClaims erteilt werden, wird Bremen vereinbart. 

12. Salvatorische Klausel 

(1) Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist.  

 

(2) Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die vorstehenden Bestimmungen als lückenhaft erweisen. 

Kontakt aufnehmen

Kontaktieren Sie uns bei Fragen oder Anliegen zu unseren Dienstleistungen. Unser Geschäftsführer Herr Rechtsanwalt Sascha Schiller steht gerne persönlich zur Verfügung und freut sich darauf, Ihnen weiterzuhelfen.

Sascha Schiller

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